Verwahrung

  • Einstieg in die Regulierung der Kryptobranche in Deutschland

    Das Bundesministerium der Finanzen („BMF“) hat kürzlich den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843 („RefE“) veröffentlicht. Mit dem Gesetzesvorhaben soll nicht nur die Umsetzung der aktuellen Geldwäscheänderungsrichtlinie (EU) 2018/843 („5. Geldwäscherichtlinie“) in nationales Recht erfolgen, sondern es sollen auch weitergehende Reformvorhaben umgesetzt werden. So sollen z. B. zusätzlich zur erforderlichen geldwäscherechtlichen Umsetzung auch „Kryptowerte“ als Finanzinstrumente und Wallet-Anbieter als Finanzdienstleistungsinstitute reguliert werden.