Token

  • MiCAR und NFT – eine Kontroverse

    Auf einer Blockchain-Veranstaltung fasste ein Vertreter der BaFin es zum Ende einer kontroversen Diskussion kürzlich zutreffend zusammen: „NFT sind weder generell von der MiCAR ausgenommen, noch fallen NFT stets in den Anwendungsbereich. Maßgeblich bleibt die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall.“ Die aktuelle nun veröffentlichte Entwurfsfassung der MiCAR (Stand: 5. Oktober 2022) greift das Thema „NFT“ (Non-Fungible Token) explizit auf. Absolute Klarheit schafft der Entwurf jedoch nicht; insofern ist es zu begrüßen, dass die BaFin angekündigt hat, demnächst ein Hinweisschreiben als Auslegungshilfe zum Thema NFT zu veröffentlichen.

  • LG Berlin: ICO-Tokens doch keine Wertpapiere? – Quo vadis?

    Bereits am 27. Mai 2020 hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (Az.: 2 0 322/18) entschieden, dass es sich bei im Rahmen eines Initial Coin Offering („ICO“) angebotenen Token nicht um Wertpapiere i.S.d. § 2 Wertpapierprospektgesetz („WpPG“) handelt, da es an der erforderlichen Verbriefung fehle. Damit setzt sich die Kammer in Widerspruch – nicht nur zur herrschenden Meinung in der juristischen Literatur – sondern auch zur Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen („BaFin“). Aus dieser Divergenz zwischen BaFin und Rechtsprechung folgt für die Praxis – wie so oft – vor allem eins: Rechtsunsicherheit.

  • Traditionelle Börsen wollen beim Kryptohandel mitmischen

    Das Internet ist voller Anbieter von „Krypto-Handelsplattformen“. Doch beschränken sich die Anbieter bislang eher auf FinTech-Start-ups; die großen, „traditionellen“ Börsen sind bislang eher nicht dabei. Doch auch diese müssen sich der in Deutschland der zunehmenden Digitalisierung stellen und für ihre geschäftliche Zukunft sorgen. Zwei aktuelle Projekte der Börse Stuttgart und der Deutschen Börse nehmen dies in Angriff.