KWG

  • Debt Funds als alternative Finanzierungsmöglichkeit in der Corona-Krise – Lichtblick für junge FinTechs?

    3. Juni 2020

    Insbesondere junge FinTechs stehen aktuell vor der – zum Teil existenziellen – Frage, woher sie Gelder (zu akzeptablen Konditionen) zur Überbrückung finanzieller Engpässe und/oder Weiterentwicklung des eigenen Geschäftsmodells erhalten können. Da sie häufig noch keine Gewinne erwirtschaften und selten relevante Kredit-Sicherheiten anbieten können, kommen solche Start-Ups oftmals weder für staatliche Hilfskredite noch übliche Bankkredite in Frage. Doch selbst wenn die FinTechs in der aktuellen Corona-Krise Darlehen erhalten, sind die starren Aus- und Rückzahlungsbedingungen auf lange Sicht eine schwere Bürde, unter der wirtschaftliche Flexibilität und Innovation der jungen Unternehmen stark leiden können. Eine (in Deutschland) noch gar nicht so lange bestehende Finanzierungsmöglichkeit könnte nun besonders attraktiv werden: Alternative Investmentfonds („AIF“), die – außerhalb des Bankensektors – Darlehen an FinTechs vergeben.

  • Crypto custody business – unnecessary “gold plating” or greater legal security?

    Since the beginning of the year, crypto custody business (Kryptoverwahrgeschäft) has "officially" joined the club of regulated financial services. For the first time, Germany’s Federal Financial Supervisory Authority (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – “BaFin”) has now commented on what it considers to be the decisive questions for crypto-custodians (Kryptoverwahrer) and those who want to become one. In its new guidance notice, BaFin has published information on crypto-regulation and given some indications of its administrative practice to be expected in this respect. However, it seems worth discussing whether this will result in increased legal security for all parties involved. Even after reading BaFin’s guidance notice, a question remains open: BaFin licence, yes / no / maybe?

  • Kryptoverwahrgeschäft – Überflüssiges „gold plating“ oder sinnvolle Ergänzung für mehr Rechtssicherheit?

    Seit Anfang des Jahres ist der neue Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts nun „offiziell“ in den Club regulierter Finanzdienstleistungen aufgestiegen. Erstmals äußerte sich nun auch die BaFin zu den - aus ihrer Sicht - entscheidenden Fragen für Kryptoverwahrer und solche, die es noch werden wollen. In ihrem neuen Merkblatt veröffentlichte sie Informationen zur Krypto-Regulierung und gab einige Hinweise auf ihre diesbezüglich zu erwartende Verwaltungspraxis. Ob damit jedoch eine erhöhte Rechtssicherheit für alle Beteiligten verbunden ist, erscheint diskussionswürdig. Denn auch nach der Lektüre bleibt die Frage: BaFin-Erlaubnis, ja / nein / vielleicht?