KAGB

  • Kryptowerte im Fondsmantel – Anforderungen an die Verwahrstelle

    Erste Fonds investieren mittlerweile nicht mehr nur indirekt über Zertifikate, sondern auch unmittelbar direkt auf Tokenebene in die neue Anlageklasse der Kryptowerte. Unabhängig von der aktuell hoch volatilen Entwicklung am Markt der Kryptowerte wächst das Interesse der Anleger und Anlegerinnen an Krypto-Investments stetig. Hinsichtlich des Risikomanagements stehen Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen jedoch aufgrund der vollkommen neuartigen Risiken dieser Anlageklasse vor großen Herausforderungen. Es drohen besondere Verwahrrisiken, wie der totale Verlust der Private Keys durch Hacking-Angriffe. Einen aufsichtsrechtlichen Mindeststandard für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen gibt es z.B. durch eine Erweiterung des bisherigen Verwahrstellenrundschreibens der BaFin nicht. Der Fondsverband BVI hat für seine Mitglieder einen Kryptoleitfaden entwickelt, der bestimmte best-practice Beispiele definiert. Gegenstand dieses Beitrags ist eine erste Darstellung der Anforderungen an die Verwahrstelle, wenn das Institut Fonds mit Krypto-Exposure in die Verwahrung nimmt.

  • Assets mit Kryptobezug als Investmentmöglichkeit nach dem KAGB – Teil 3: Sonstige Investmentvermögen und Investmentvermögen gem. OGAW-Richtlinie

    Nachdem im ersten Teil dieser Beitragsreihe „Assets mit Kryptobezug als Investitionsmöglichkeiten nach dem KAGB“ bereits Investitionsmöglichkeiten von geschlossenen und offenen Spezial-AIF in Assets mit Kryptobezug dargelegt wurden, hat sich der zweite Teil mit den Investitionsmöglichkeiten für geschlossene und offene inländische Publikums-AIF in Assets mit Kryptobezug beschäftigt.
    Im dritten und letzten Teil dieser Reihe werden nun die Investmentmöglichkeiten von Sonstigen Investmentvermögen und Investmentvermögen gem. OGAW-Richtlinie in Assets mit Kryptobezug dargestellt. Dabei wird wieder schwerpunktmäßig auf die in den §§ 193-198 KAGB genannten Vermögensgegenstände eingegangen.

  • Brexit: End of transition period brings (extensive) additional compliance requirements for UK funds

    On 31 December 2020, the transitional period, during which the law of the European Union continued to apply in the United Kingdom, expired. With this, the UK became a third country according to European financial supervisory law, meaning that UK fund managers now have to comply with stricter regulation regarding the distribution of their funds within Germany and the rest of the EU.

  • Debt Funds als alternative Finanzierungsmöglichkeit in der Corona-Krise – Lichtblick für junge FinTechs?

    3. Juni 2020

    Insbesondere junge FinTechs stehen aktuell vor der – zum Teil existenziellen – Frage, woher sie Gelder (zu akzeptablen Konditionen) zur Überbrückung finanzieller Engpässe und/oder Weiterentwicklung des eigenen Geschäftsmodells erhalten können. Da sie häufig noch keine Gewinne erwirtschaften und selten relevante Kredit-Sicherheiten anbieten können, kommen solche Start-Ups oftmals weder für staatliche Hilfskredite noch übliche Bankkredite in Frage. Doch selbst wenn die FinTechs in der aktuellen Corona-Krise Darlehen erhalten, sind die starren Aus- und Rückzahlungsbedingungen auf lange Sicht eine schwere Bürde, unter der wirtschaftliche Flexibilität und Innovation der jungen Unternehmen stark leiden können. Eine (in Deutschland) noch gar nicht so lange bestehende Finanzierungsmöglichkeit könnte nun besonders attraktiv werden: Alternative Investmentfonds („AIF“), die – außerhalb des Bankensektors – Darlehen an FinTechs vergeben.