Initial Coin Offerings

  • BANDexpertforum – Initial Coin Offerings – am 6. November 2018 in Frankfurt a.M.

    Am 6. November 2018 findet das BANDexpertforum in Frankfurt statt. Das BANDexpertforum wird von dem Business Angels Netzwerk Deutschland e. V. ("BAND") abgehalten. Es richtet sich insbesondere an Experten des Business Angels Marktes. Im Rahmen des diesjährigen Veranstaltungsmottos "Das Geheimnis ICO" – Geld aus dem Nichts – Massenmarkt oder Selbstzerstörung?" wird sich Tanja Aschenbeck als ICO-Expertin mit ihrem Know-How zum Thema der aufsichtsrechtlichen Einordnung von ICOs einbringen.

  • Einladung zum Crowd Dialog München – dem deutschen Praxis und Wissens-Gipfel

    In Partnerschaft mit der EU Kommission, der IHK München und Oberbayern und der Stadt München laden wir im sechsten Jahr zur führenden Praxis- und Wissens-Konferenz. Gerade in Zeiten der Digitalisierung wird alles vergleichbar und Individualisierung ist gefragt.

    Diskutieren Sie mit den führenden Experten zu den Themen Alternative Finanzierung - Zukunft der Arbeit - digitaler Wandel und Blockchain.

  • Seitenhieb auf BaFin – Kammergericht Berlin sieht keine Strafbarkeit bei Handel mit Bitcoins

    Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 25. September 2018 (Az. 161 Ss 28/18 - rechtskräftig) entschieden, dass ein Handel mit Bitcoins ohne vorherige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nicht strafbar sei. Für das Betreiben einer Bitcoin-Handelsplattform müsse (aus strafrechtlicher Sicht) keine vorherige Erlaubnis der BaFin vorliegen. Eine andere Ansicht der BaFin habe im Strafrecht keine Bedeutung. Welche Auswirkungen das Urteil des Kammergerichts auf das Aufsichtsrecht haben wird, ist zurzeit unklar.

  • EU will bei Crowdfunding-Verordnung nachbessern

    Der zuständige Ausschuss im Europäischen Parlament hat Änderungen an dem Entwurf der Crowdfunding-Verordnung der EU-Kommission vorgenommen und tritt aufs Tempo bei der Regulierung von Crowdfunding. Neu ist u. a., dass dieser auch Token aus ICOs (teilweise) im Rahmen der Crowdfunding-Verordnung regulieren will. Wir stellen derzeitigen Stand und Änderungen kurz und bündig dar.

  • CrowdDialog 2018 Europe in Vienna – International OC Crowdfunding Team at the forefront

    On 18 October 2018, the fourth CrowdDialog Europe will take place in Vienna, with approximately 250 participants scheduled to attend. Osborne Clarke is a cooperation partner for the CrowdDialog Europe and the International OC Crowdfunding Team will again showcase its crowdfunding and ICO expertise at the CrowdDialog Europe as one of the most prestigious crowd-events.

  • Internationales ICO Booklet: “Interpretations of existing regulation concerning ICOs in selected European and Asian Countries”

    Die neue Form der Unternehmensfinanzierung für digitale Unternehmen, so genannte Initial Coin Offerings (“ICOs”), wirft diverse finanzaufsichtsrechtliche Fragen auf. Wie ist ein ‘Token’ rechtlich einzuordnen? Welche rechtlichen “Fallstricke” gibt es für Emittenten von Token oder für die Plattformen, die den Handel von Token anbieten? Viele Mitglieder der Kryptoindustrie scheinen immer noch zu glauben, dass ICOs nicht reguliert sind. Dabei unterliegen sie jedoch einem Irrtum, denn tatsächlich haben die Aufsichtsbehörden ICOs definitiv auf dem Schirm.

    10 September 2018

  • International ICO-Booklet: “Interpretations of existing regulation concerning ICOs in selected European and Asian Countries”

    The new form of corporate financing for digital companies via so-called Initial Coin Offerings (“ICOs”) raises several questions in the field of financial regulatory law. What is the legal classification of a ‘Token’? What are the legal “pitfalls” for both issuers of the Tokens and platforms that offer the exchange of Tokens? Many members of the crypto industry still seem to believe that ICOs are unregulated. However, they are, in fact, mistaken, as ICOs are definitely on the regulator’s radar.

    7 September 2018

  • Ausschuss für Finanzstabilität sieht Krypto-Token nicht als gesamtwirtschaftliches Risiko

    Der Ausschuss für Finanzstabilität hat dem Deutschen Bundestag brandaktuell vor wenigen Tagen seinen fünften Bericht zur Finanzstabilität in Deutschland für das letzte Jahr vorgestellt.
    Der Ausschuss wurde 2013 durch das Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität eingerichtet und kann Warnungen und Empfehlungen aussprechen. Dem Ausschuss gehören Vertreter des Bundesfinanzministeriums, der Deutschen Bundesbank und der BaFin an.

  • Initial Coin Offering – Quo Vadis?

    Virtuelle Währungen sind derzeit in aller Munde. Beginnend mit der „Mutter“ aller virtuellen Währungen, dem Bitcoin, der derzeit – medial stark begleitet – astronomische Kurse erklimmt (der „Kurs“ für einen Bitcoin liegt derzeit bei knapp EUR 10.000 und stieg Ende 2017 kurzzeitig auf bis zu EUR 13.000), entstanden über die letzten Jahre viele weitere virtuelle Währungen. Der Handel mit virtuellen Währungen (oder auch Kryptocurrencies, digitale Währungen oder Kryptowährung genannt) boomt. Neuere Entwicklung der Krypto-Branche ist der sogenannte Initial Coin Offering („ICO“). Dieser stellt – angelehnt an den Börsengang eines Unternehmens, dem Initial Public Offering („IPO“) – eine neue Form der Unternehmensfinanzierung digitaler Unternehmen dar.