German FinTech practice group finds global recognition
The Chambers "FinTech 2020" Guide recommends Osborne Clarke as a leading law firm in the field of FinTech, both in Germany and worldwide. Other renowned law firms were left behind.
The Chambers "FinTech 2020" Guide recommends Osborne Clarke as a leading law firm in the field of FinTech, both in Germany and worldwide. Other renowned law firms were left behind.
Der Chambers „FinTech 2020“-Guide empfiehlt Osborne Clarke sowohl in Deutschland als auch weltweit als eine führende Kanzlei im Bereich FinTech. Andere namhafte Kanzleien wurden dabei auf die Plätze verwiesen.
Noch bis Mitte dieses Jahres will Singapur die ersten Banklizenzen für rein digitale Banken vergeben. Damit werden Fintechs in dem südostasiatischen Stadtstaat nun erstmals zur direkten Konkurrenz der etablierten Kreditinstitute. Dies dürfte nur ein Ausblick auf die künftige Entwicklung der Finanzbranche in Südostasien sein.
Diverse Länder haben sog. Regulatory Sandboxes für den Finanzsektor eingerichtet, in denen technologische Innovationen unter Aufsicht entwickelt und getestet werden können – ohne allerdings der „echten“ Regulierung zu unterfallen. Deutschland allerdings gehört nicht zu diesen Ländern – und dies wird auch auf absehbare Zeit so bleiben, wie die Bundesregierung nun ausdrücklich erklärte.
The world’s biggest annual fintech gathering got bigger this year with the merger of the Singapore Week of Innovation and Technology (SWITCH) and the Singapore Fintech Festival. This year marked the inaugural SFF x SWITCH.
From 4 to 9 November 2019, the FinTech Week will take place in Hamburg - Germany's largest FinTech event with over 1,500 visitors from the financial sector. Also Osborne Clarke will be represented there with a speech.
Vom 4. – 9. November 2019 findet in Hamburg die FinTech Week statt – Deutschlands größte FinTech-Veranstaltung mit über 1.500 Besuchern aus der Finanzbranche. Auch Osborne Clarke wird dort vertreten sein.
As FinTech development gathers pace and emerging technologies become a greater part of our lives, so will there be greater collection and use of an increasing amount of personal data in relation to customers, in order to provide more tailored and/or more efficient delivery of financial services. At the same time, the threat of fraudulent activity, such as fake identities using fake accounts, is also rising. These pose a threat to financial stability. In this article, we explore the current risks and regulation around privacy and data security in Fintech in Hong Kong.
Nach wie vor bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der (aufsichts-)rechtlichen Einordnung von Token. Doch auch in praktischer Hinsicht stand bislang in den Sternen: Was prüft die BaFin denn eigentlich, wenn sie einen Initial Coin Offering („ICO“) bzw. Security Token Offering („STO“) bzw. Token-basierte Dienstleistungen beurteilt? Welche Unterlagen müssen Beteiligte der BaFin vorlegen, um ihr Vorhaben untersuchen zu lassen? Auf diese Ungewissheit hat die BaFin mit ihrem neuesten Merkblatt vom 16. August 2019 („Merkblatt“) reagiert. Das Merkblatt bringt inhaltlich hinsichtlich der regulatorischen Einordnung von ICOs/STOs/Token und der diesbezüglichen Verwaltungspraxis der BaFin keine wesentlichen Neuerung mit sich, auch wenn es erstmals konsolidierte Stellungnahme zu Prospekt- und Erlaubnispflichten beinhaltet. Allerdings liefert die BaFin mit dem Merkblatt erstmals eine praktische Handhabe, die es Markt-teilnehmern erleichtern soll, Ihr Vorhaben aufsichtsrechtlich einschätzen zu lassen.
Am Dienstag, den 18. Juni 2019, hatten Tanja Aschenbeck (Partnerin, Kapitalmarkt- und Investmentrecht), Nicolas Gabrysch, Robin Eyben und Till-Manuel Saur (alle Corporate Venture Capital) zu zwei Panels im Rahmen der…