Aktuelles BaFin-Rundschreiben zu Vermögensanlagen – Hilfe gegen Rechtsunsicherheit
Wer Anlageprodukte öffentlich anbietet, muss hierzu – je nach konkreter Ausgestaltung des Anlageprodukts – u. U. neben einem Prospekt auch ein Dokument mit den wesentlichen Informationen zum Produkt veröffentlichen. Entsprechende Pflichten sind teils in nationalen (deutschen) Gesetzen, teilweise aber auch direkt auf europäischer Ebene per Verordnung geregelt. Mit einem neuen Rundschreiben sorgt die BaFin nun für mehr Rechtssicherheit für das zu veröffentlichende Dokument beim Angebot von Vermögensanlagen