Security Token: BaFin konkretisiert Wertpapierbegriff
Virtuelle Token lassen sich gemeinhin in drei Kategorien einteilen: „Payment-Token“, „Utility-Token“ und „Security Token“. Insbesondere letztere können unter Umständen aufsichtsrechtlich als Wertpapiere eingeordnet werden. Dass die BaFin kürzlich einen ersten Wertpapierprospekt bei einem Security Token Offering gebilligt hat, zeigt die wachsende Relevanz der (aufsichts-)rechtlichen Einordnung eines Token als Wertpapier.