How to apply for authorisation in Germany as a European crowdfunding service provider under the ECSPR
National application procedure to comply with the European requirements, with transition period extended to 10 November this year
National application procedure to comply with the European requirements, with transition period extended to 10 November this year
Die Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (European Crowdfunding Service Provider Regulation – „ECSP-VO“) ist seit November 2021 unmittelbar gültig. Allerdings läuft die Übergangszeit – nachdem die Europäische Kommission von ihrer einmaligen Verlängerungsoption Gebrauch gemacht hat – nun noch bis zum 10. November 2023 (anstatt wie ursprünglich bis zum 10. November 2022). Die Anforderungen der ECSP-VO müssen also erst ab dem 10. November 2023 zwingend erfüllt werden.
Das neue Jahr bringt eine wesentliche Änderung für den Fondsbereich: Seit dem 1. Januar 2023 müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften („KVG“) für Investmentvermögen, die an Privatanleger und semi-professionelle Anleger vertrieben werden, zwingend ein PRIIPs-Basisinformationsblatt („BIB“) erstellen. Die Abkürzung PRIIP steht für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products („PRIIP“) (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte).
ESGmeralda oder sustainaBilly? Manchmal ist es schwierig, einen passenden Namen zu finden – und nicht alles ist erlaubt. Bei (vermeintlich) nachhaltigen Investmentfonds scheint der Markt hingegen wenig Schwierigkeiten zu haben, „grüne“ Namen zu finden. Gleichzeitig taucht das Wort Greenwashing immer häufiger auf. Wo liegen nun die Grenzen? Wie darf ein Finanzprodukt heißen? U.a. mit diesen Fragen hat sich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („ESMA“) in einem aktuellen Konsultationspapier auseinandergesetzt.
When do non-fungible tokens fall within the Markets in Crypto Assets Regulation? At a recent blockchain event, a representative of the German Federal Financial Supervisory Authority (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –…
Auf einer Blockchain-Veranstaltung fasste ein Vertreter der BaFin es zum Ende einer kontroversen Diskussion kürzlich zutreffend zusammen: „NFT sind weder generell von der MiCAR ausgenommen, noch fallen NFT stets in den Anwendungsbereich. Maßgeblich bleibt die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall.“ Die aktuelle nun veröffentlichte Entwurfsfassung der MiCAR (Stand: 5. Oktober 2022) greift das Thema „NFT“ (Non-Fungible Token) explizit auf. Absolute Klarheit schafft der Entwurf jedoch nicht; insofern ist es zu begrüßen, dass die BaFin angekündigt hat, demnächst ein Hinweisschreiben als Auslegungshilfe zum Thema NFT zu veröffentlichen.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. existieren mittlerweile schon einige Jahre auf dem Markt. Doch bei Investitionen sollten Verbraucher nach wie vor Vorsicht walten lassen, so die BaFin.
Decentralised finance (DeFi) systems are becoming increasingly popular. They are considered more transparent, cheaper and faster than centralised finance (CeFi) systems. The number of providers and offers is growing steadily.…
Dezentralisierte Finanzsysteme (DeFi für Decentralized Finance) erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Sie gelten als transparenter, kostengünstiger und schneller als zentralisierte Finanzsysteme (auch genannt CeFi für Centralized Finance). Die Zahl der…
Influencers who inform their audience on the topic of investing are becoming increasingly popular. However, they are also monitored closely by competitors and regulators. Which legal regulations to consider and what companies should look out for when hiring finfluencers