BaFin mahnt erneut bei Investitionen in Kryptowerte zur Vorsicht


Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. existieren mittlerweile schon einige Jahre auf dem Markt. Doch bei Investitionen sollten Verbraucher nach wie vor Vorsicht walten lassen, so die BaFin.

Die Entwicklungen bei Kryptowerten wie Bitcoin, Ethereum, usw. beobachtet die BaFin schon seit längerem. Dabei hat sie nicht nur die Anbieter von Kryptodienstleistungen im Hinblick auf potentielle Erlaubnispflichten im Auge, sondern auch die Verbraucher. Bereits 2013 warnte sie Nutzer vor möglichen Risiken beim Handel von Bitcoin (BaFin-Artikel v. 19. Dezember 2013) und wies dabei vor allem auf die Volatilität der Kryptowährung hin.

In den Jahren 2017, 2018 und 2019 intensivierte die BaFin mit jeweiligen Schreiben schrittweise ihre Verwaltungspraxis zu Kryptowerten und -dienstleistungen und wandte sich dabei insbesondere an die Kryptobranche. Begnügte sich die BaFin 2017 noch mit relativ pauschalen Hinweisen (hier), veröffentlichte sie 2018 ein sog. Hinweisschreiben (hier) sowie weitere Hinweise (hier; wir berichteten ausführlich hier) zur aufsichtsrechtlichen Einordnung von Token bzw. Kryptowährungen als Finanzinstrumente im Wertpapierbereich. Im Jahr 2019 wuchs das Hinweisschreiben auf 14 Seiten mitsamt ausführlichen Hinweisen zu Erlaubnis- und Prospektpflichten von Krypto-Playern (hier) an. Die BaFin gab sogar konkret in einem Anhang vor, was sie für Mindestangaben zu ICO-Anfragen erwartet (wir berichteten hier).

Seitdem haben Kryptowerte kontinuierlich immer mehr Bekanntheit erlangt. In sozialen Medien wird immer mehr für einzelne Kryptowerte geworben. Zahlreiche Anbieter mobiler Apps machen es dem Verbraucher mittlerweile einfach, in das vermeintlich lukrative Geschäft mit Kryptowerten einzusteigen. Die BaFin nahm dies nun mit ihrer Veröffentlichung vom 7. Februar 2022, zuletzt aktualisiert am 22. August 2022, zum Anlass, gegenüber Verbrauchern mit einem umfassenden Artikel über potentielle Risiken bei Investitionen in Kryptowerte aufzuklären.

Potentielle Risiken

Im Hinblick auf die Risiken von Investitionen hebt die BaFin – bereits in ihrer ursprünglichen Verbraucherwarnung von Februar 2022 – vor allem die Volatilität vieler Kryptowerte hervor. Kurssprünge von mehreren Prozentpunkten innerhalb eines Tages seien bei manchen Kryptowerten keine Seltenheit, rasante Kurssteigerungen erfolgten oftmals ohne ersichtlichen Grund. Hintergrund könnten beispielsweise plötzliche großvolumige Kaufs- oder Verkaufsangebote sog. „Wales“ (Wale) sein, d.h. Inhaber großer Mengen eines bestimmten Kryptowertes, die schon aufgrund dieser Mengen die Kursentwicklung beeinflussen können. Für den Verbraucher sei die künftige Kursentwicklung daher häufig nicht vorsehbar.

Darüber hinaus gäbe es neben einigen bekannten Kryptowerten wie Bitcoin und Ethereum, die teilweise auch in Geschäften schon als Bezahlung akzeptiert werden, auch viele weniger bekannte Kryptowerte, für die ggf. auch nur ein sehr kleiner Markt besteht und ggf. von unseriösen Akteuren angeboten oder beworben würden. Es bestehe daher die Möglichkeit, dass sich im Falle des Verkaufswunschs nicht sofort ein Käufer findet. Problematisch sei dies vor allem bei sinkenden Kursen, sodass erhebliche Wertverluste drohen können.

Neben den Markt- warnt die BaFin auch vor IT-Risiken. Kryptowerte würden elektronisch gespeichert und seien ein beliebtes Ziel von Scams (Betrug/Abzocke) sowie Hacker- und Phishingangriffen. Auf die Sicherheit der Datenspeicherung solle daher unbedingt geachtet werden.

Schließlich unterlägen häufig weder Projektinitiatoren, Programmcode, Miner noch Token selbst einer Aufsicht durch Aufsichtsbehörden wie der BaFin. Selbst eine mögliche Beaufsichtigung von Kryptodienstleistern sei kein Qualitätsmerkmal für erworbene oder verwahrte Kryptowerte.

 Verständnis und Information ist wichtig!

Darüber hinaus warnt die BaFin davor in Werte zu investieren, deren Funktionsweise nicht richtig verstanden wird. Zumindest die Bedeutung grundlegender Begriffe wie Distributed Ledger Technologie und Blockchain und deren Funktionsweise sollte vor einer Investition bekannt sein.

Zudem gäbe es nach wie vor auch zahlreiche unseriöse Angebote am Markt. Falsche Versprechungen und unzureichende Informationen des Verbrauchers, auch über soziale Medien, könnten dazu führen, dass das eingesetzte Kapital verloren geht.

Keine Einlagensicherung

Schließlich sah sich die BaFin veranlasst, ihre Verbraucherwarnung hinsichtlich der mangelnden Einlagensicherung zu aktualisieren: Kryptowerte unterlägen nicht der Einlagensicherung. Das Anlegerentschädigungssystem greife in der Regel nicht ein. Dienstleister wie Kryptohandelsbörsen oder Wallet-Anbieter könnten zwar einer Erlaubnisflicht unterfallen, dies bedeutete aber nicht gleichzeitig, dass die Kryptowerte des Verbrauchers bei diesen Dienstleistern gegen jeglichen Verlust und Insolvenz gesichert wären.

Vielmehr richte sich die Frage, ob und wie viele seiner Kryptowerte der Verbraucher nach einer Insolvenz des Dienstleisters zurückerhält, nach allgemeinen insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bedeutet: Das eingesetzte Geld dürfte in der Regel verloren sein.

Fazit

Die BaFin bemüht sich wiederholt um die Aufklärung der Verbraucher vor allgemeinen Risiken der für viele immer noch neuen Investitionsmöglichkeit „Kryptowert“ und betont, dass sie den Verbraucherschutz ernst nimmt.

Feststehen dürfte, dass die Möglichkeiten der Blockchain-Technologie noch lange nicht ausgeschöpft sind. Es ist davon auszugehen, dass die BaFin auch weiterhin die Entwicklung des Marktes genau beobachten und über mögliche Risiken neuer Finanzprodukte aufzuklären versuchen wird.