Alles bleibt anders bei Venture Capital- und Private Equity-Fonds?


Osborne Clarke ist erneut Gast im VentureCapital Magazin: Tanja Aschenbeck informiert in der aktuellen Ausgabe über die geldwäscherechtlichen Herausforderungen für Venture Capital- und Private Equity-Fonds.

Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (auch – etwas schief – 5. EU-Geldwäscherichtlinie genannt) in Deutschland sorgt bereits seit einiger Zeit für Diskussionsstoff. Insbesondere mit der Einbeziehung von Finanzdienstleistern im Kryptobereich wurden diese nicht nur zu geldwäscherechtlich Verpflichteten, sondern benötigen nun sogar eine Erlaubnis der BaFin nach dem Kreditwesengesetz. Hier wagt der deutsche Gesetzgeber einen Alleingang und will offenbar keine europäische Lösung abwarten.

Daneben werden vor allem der erweiterte Anwendungsbereich, umfangreichere Transparenzvorgaben und zusätzliche Sorgfaltspflichten die Venture Capital- und Private Equity-Fonds-Branche vor einige Herausforderungen stellen. Der Aufwand für geldwäscherechtliche Compliance sollte von betroffenen Unternehmen nicht unterschätzt werden.

Angesichts der Tatsache, dass die neuen geldwäscherechtlichen Vorgaben größtenteils bereits ab dem 1. Januar 2020 gelten, dürfte bei vielen Unternehmen ein unruhiges Jahresende bevorstehen.

Dies und mehr fasst Tanja Aschenbeck in dem Beitrag zusammen, der hier abrufbar ist.