Crowdfunding 2.0: Eine verpasste Chance?


Tanja Aschenbeck und Thorge Drefke erläutern in der aktuellen Ausgabe der RdF (Recht der Finanzinstrumente - Betriebs-Berater Kapitalmarkt) – mit Schwerpunkt im Kryptobereich – die wesentlichen Grundpfeiler der geplanten EU-Crowdfunding-Verordnung und warum es letztlich nicht zur Einbeziehung von ICO kam. Dies hat rechtliche, praktische und politische Auswirkungen auf Crowdfunding-Projekte und die Kryptobranche.

Neben Crowdfunding als mittlerweile altbekanntem Phänomen gerät neuerdings auch der Initial Coin Offering (ICO) bzw. Security Token Offering (STO) vermehrt in den Blickpunkt der Europäischen Union. Spätestens ab 2016 bekamen ICO mediale Aufmerksamkeit. Hinzu kamen Hypes 2017 mit Rekorderlösen über 4 Mrd. Euro, welche deutlich jenseits üblicher europäischer Volumina von Crowdfunding lagen. Da sowohl Crowdfunding als auch ICO zur (alternativen) Finanzierung von digitalen (Frühphasen-)Projekten genutzt werden, werden ICOs / STOs mittlerweile als „Crowdfunding 2.0“ gehandelt.

Im Zuge einer europaweiten Regulierung von Crowdfunding, wollte der zuständige ECON-Ausschuss ICO/STO gleich mitregeln. Doch obwohl sich konkrete Vorschläge zu einer Einbeziehung von ICO/STO zwischenzeitlich in der geplanten EU-Crowdfunding-Verordnung wiederfanden, fehlen diese letztendlich im Abschlusstext.

Tanja Aschenbeck und Thorge Drefke geben einen Überblick über die aktuelle Regulierung von Crowdfunding und ICOs/STOs und beleuchten anschließend die Entwicklung der geplanten EU-Crowdfunding-Verordnung einschließlich des „Hin und Her“ hinsichtlich der Einbeziehung von ICOs/STOs in deren Regelungsbereich.

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