Entwirrung des “FinTech-Dschungels”: Das “Rechtshandbuch Digitale Finanzdienstleistungen” – Co-Autoren: OC FinTech Experten Tanja Aschenbeck, LL.M. (San Francisco) und Thorge Drefke – ist am 29. Oktober 2018 erschienen.


Innovative technologische Entwicklungen machen auch – oder vielmehr insbesondere – vor Finanzmärkten nicht halt. Neuartige (Online-)Dienstleistungen von Finanztechnologie-Unternehmen ("FinTechs") wie etwa "Social Banking", "Digital Payment", " Initial Coin Offering" ("ICO") oder auch "Crowdfunding" geben den traditionellen Geschäftsbereichen und –modellen der Finanzmarktbranche völlig neue Impulse.
Das "Rechtshandbuch Digitale Finanzdienstleistungen" – Co-Autoren: OC FinTech Experten Tanja Aschenbeck, LL.M. (San Francisco) und Thorge Drefke – verschafft (nun endlich) einen Gesamtüberblick über die regulatorischen Wirrungen des "FinTechs-Dschungels".

Die Autoren des Handbuches lüften nicht nur die Geheimnisse rund um die vielzähligen “mysteriösen” FinTech-Begriffe – wie “Robo-Advice” und “ICOs” –, sondern stellen darüber hinaus insbesondere die aktuellen und geplanten rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Auch werden die Bedeutung und mögliche zukünftige Einflüsse der verschiedenen digitalen Finanzdienstleistungen auf den Finanzmarkt nicht außer Acht gelassen.

Im Rahmen des “Crowdfunding”-Kapitels bringen Tanja Aschenbeck und Thorge Drefke ihre Fachexpertise ein und setzen sich dabei sowohl mit der aktuellen gesetzlichen Regulierung auseinander, als auch mit der Frage, wie eine geeignetere Regulierung in Zukunft gestaltet werden könnte.

Die Crowdfunding-Branche ist in den letzten Jahren stark gewachsen und hat auf diese Weise den Gesetzgeber auf sich aufmerksam gemacht. Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes (“KASG) im Jahr 2015 den bis zu diesem Zeitpunkt ungeregelten Crowdfunding-Markt aufsichtsrechtlichen Regulierungen unterworfen. Allerdings schuf er im selben Zuge eine Reihe von speziellen Ausnahmevorschriften zu Gunsten der Crowdfunding-Plattformen, die er aber zugleich an gewisse Voraussetzungen knüpfte. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen sind Crowdfunding-Plattformen etwa von der nun grundsätzlich bestehenden Prospektpflicht befreit.

Mangels einheitlicher EU-rechtlicher Vorschriften unterliegen die Crowdfunding-Märkte den jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften. Dies führt zu einer Art “Flickenteppich” nationaler Gesetze. Um aber die widerstreitenden Interessen – effektiver Anlegerschutz zum einen und Ausschöpfung des Marktpotentials zum anderen – besser in Einklang bringen zu können, ist in den Augen der Autoren eine einheitliche europäische Regulierung erforderlich.

Insbesondere aufgrund der in Deutschland erst kürzlich (10. Juli 2018) erweiterten Wertpapierprospektausnahme auf EUR 8 Mio., dürfte der Crowdfunding-Markt nach Ansicht der OC-Experten weiter in Bewegung bleiben.

In dem Kapitel “Digital Payment” setzen sich Tanja Aschenbeck und Thorge Drefke mit den innovativen Formen unbaren Bezahlens auseinander. Auch das bargeldlose Zahlen im digitalen Raum mithilfe von elektronischen Hilfsmitteln stellt die Gesetzgeber vor neue Herausforderungen.

Der europäische Gesetzgeber reagierte hierauf mit der Verabschiedung der EU-Zahlungsdienstrichtlinien – der ersten Payment Services Directive  (“PSD I“) und der neu überarbeiteten Payment Services Directive  (“PSD II“). Sowohl der PSD II als auch der nationalen Umsetzung der Richtlinie – das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (“ZAG“) – fehlt es nach Ansicht der Autoren an ausreichender Präzisierung. Zu große Unschärfen bereits bei der Bestimmung des Anwendungsbereiches sowie zu allgemein gehaltene Tatbestände, stellen die Rechtsanwender vor neue Arbeitserschwernisse.

Aufgrund der daraus erwachsenden Rechtsunsicherheit sehen sich die nationalen Aufsichtsbehörden dazu veranlasst, durch die Veröffentlichung von verbindlichen Auslegungsschreiben an der Regulierungslandschaft gestalterisch teilzunehmen. Diese “quasi-gesetzgeberische Gestaltungsgewalt” der Aufsichtsbehörden gefährdet in den Augen der Autoren auf diese Weise insbesondere die vom Gesetzgeber angestrebte Harmonisierung der europäischen Zahlungsmärkte.

Nichtsdestotrotz sind die OC-Experten der Auffassung, dass die Umsetzung der PSD II einen positiven Effekt auf den Zahlungsverkehrsmarkt haben wird. Dies nicht zuletzt aufgrund der neu geschaffenen Verpflichtung der Banken, Drittdienstleistern (=Wettbewerber) ihre Online-Banking-Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, was einen bisher wohl beispiellosen Eingriff in das Bankenmonopol darstellt, wodurch der Weg für weitere innovative technologische Entwicklungen im Zahlungsverkehrsmarkt geebnet wird.

Das “Rechtshandbuch Digitale Finanzdienstleistungen” ist unverzichtbar für all jene FinTechies, die sich einen umfassenden Überblick über FinTech-Innovationen und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen verschaffen möchten. Das Werk wird in einer Woche beim Beck-Verlag erscheinen und ist nun hier bestellbar.