Nach über fünfjähriger Vorbereitungszeit ist die Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (European Crowdfunding Service Provider Regulation– „ECSP-VO“) in allen EU-Mitgliedstaaten seit dem 10. November 2021 unmittelbar gültig. Sie wird in Deutschland vom Schwarmfinanzierungsbegleitgesetz flankiert. Bislang wurden die Auswirkungen der ECSP-VO für bereits bestehende Crowdfunding-Geschäftsmodelle noch durch die Übergangsfrist abgefedert. Doch diese läuft am 10. November 2023 ab! Was bedeutet das, insbesondere für in Deutschland populäre Fronting-Bank-Modelle und Nachrangdarlehen? Wir geben einen Überblick.